9 U 80/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-09-19, 9 U 80/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 80/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-19
Aktenzeichen: 9 U 80/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0919.9U80.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Dezember 1999 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 64/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 15.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheit kann jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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