Oberlandesgericht Köln, 2000-09-25, 27 UF 38/00

27 UF 38/00Obergericht25.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 38/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-09-25

Aktenzeichen: 27 UF 38/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0925.27UF38.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 6. Januar 2000 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Siegburg Aktenzeichen 31 F 62/99 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegner ist verpflichtet, an die Antragstellerin einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich i.H.v. monatlich 2.817,49 DM ab 1. März 1999 zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort, die laufenden Zahlungen jeweils monatlich in Voraus bis spätestens zum 3. Werktage eines jeden Monats.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Abtretungserklärung hinsichtlich seiner Ansprüche auf Zahlung der Betriebsrente seitens seines früheren Arbeitgebers, der D. Mineralöl AG, Werk W., L. Straße, W. in Höhe des monatlichen Ausgleichsbetrages von 2.817,49 DM abzugeben.

Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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