Oberlandesgericht Köln, 2000-09-27, 13 U 98/00

13 U 98/00Obergericht27.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 98/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-27

Aktenzeichen: 13 U 98/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0927.13U98.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.12.1999 - 12 O 99/99 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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