6 W 81/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-05, 6 W 81/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 81/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-05
Aktenzeichen: 6 W 81/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1005.6W81.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde der Schuldner gegen den Beschluss des Landgerichts Köln - 31 O 26/00 SH II - vom 8.8.2000, durch den sie wegen Verstoßes gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 14.1.2000 - 31 O 26/00 - ausgesprochene Unterlassungsgebot zu Ordnungsmitteln verurteilt worden sind, wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Schuldner zu tragen.
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