Oberlandesgericht Köln, 2000-10-05, 6 W 81/00

6 W 81/00Obergericht05.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 81/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-10-05

Aktenzeichen: 6 W 81/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1005.6W81.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die sofortige Beschwerde der Schuldner gegen den Beschluss des Landgerichts Köln - 31 O 26/00 SH II - vom 8.8.2000, durch den sie wegen Verstoßes gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 14.1.2000 - 31 O 26/00 - ausgesprochene Unterlassungsgebot zu Ordnungsmitteln verurteilt worden sind, wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Schuldner zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.