2 Ws 413/00 + 2 Ws 414/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-10-06, 2 Ws 413/00 + 2 Ws 414/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-10-06, 2 Ws 413/00 + 2 Ws 414/00
2 Ws 413/00 + 2 Ws 414/00Obergericht06.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 413/00 + 2 Ws 414/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-06
Aktenzeichen: 2 Ws 413/00 + 2 Ws 414/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1006.2WS413.00.2WS414.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet ( § 16 Abs. 5 ZSEG).
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