Oberlandesgericht Köln, 2000-10-06, 4 U 58/99

4 U 58/99Obergericht06.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 58/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-06

Aktenzeichen: 4 U 58/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1006.4U58.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 2. November 1999 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen (41 O 48/99) wird zu-rückgewiesen.

Die Nichtigkeitswiderklage des Beklagten wird abge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Be-klagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvoll-streckung gegen Sicherheitsleistung von 7.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

In dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang wird die Revision zugelassen.

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