Oberlandesgericht Köln, 2000-10-13, 2 W 199/00

2 W 199/00Obergericht13.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 199/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-10-13

Aktenzeichen: 2 W 199/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1013.2W199.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde vom 19. September 2000 gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 30. August 2000 - 2 T 31/00 - wird zurückgewiesen.

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 19. September 2000 gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 30. August 2000 - 2 T 31/00 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

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