Oberlandesgericht Köln, 2000-10-24, 9 U 34/00

9 U 34/00Obergericht24.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 34/00 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-24

Aktenzeichen: 9 U 34/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1024.9U34.00.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Streithelfers des Klägers wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.02.2000 - 24 0 391/98 - abgeändert:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

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