Oberlandesgericht Köln, 2000-11-02, 27 UF 236/00

27 UF 236/00Obergericht02.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 236/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-02

Aktenzeichen: 27 UF 236/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1102.27UF236.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 01.09.2000 -beim Amtsgericht eingegangen an 04.09.2000 - wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 6.09.2000 - 31 FH 7/00 - aufgehoben und die Sache nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe zur weiteren Bearbeitung an das Familiengericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.