Oberlandesgericht Köln, 2000-11-02, 2 W 210/00

2 W 210/00Obergericht02.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 210/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-11-02

Aktenzeichen: 2 W 210/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1102.2W210.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 23.09. 2000 gegen den Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 11.09.2000 - 6 T 715/00 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Schuldnerin zu tragen.

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