17 W 278/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-15, 17 W 278/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-11-15, 17 W 278/99
17 W 278/99Obergericht15.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 278/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-15
Aktenzeichen: 17 W 278/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1115.17W278.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an die Rechtspflegerin des Landgerichts Köln zurückverwiesen, soweit nicht der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. April 1999 in Folge der von dem Kläger unter dem 7. März 2000 erklärten teilweisen Zurücknahme des Kostenfestsetzungsantrages ohnehin wirkungslos geworden ist.
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