Oberlandesgericht Köln, 2000-11-17, 19 U 200/00

19 U 200/00Obergericht17.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 200/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-17

Aktenzeichen: 19 U 200/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1117.19U200.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsklägerinnen wird das am 11. Juli 2000 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 53/00 - abgeändert.

Der Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, im Gebiet der Stadt W., insbesondere in W. V., an Endverbraucher neue Chrysler/Jeep-Fahrzeuge und/oder neue Chrysler/Jeep-Ersatzteile über die DaimlerChrysler-Niederlas-sung W. oder eine eigene Niederlassung und/oder über die Chrysler Deutschland Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH und/oder andere Tochtergesellschaften der DaimlerChrysler AG oder der Beklagten zu vertreiben oder vertreiben zu lassen.

Die Kosten beider Rechtzüge trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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