9 U 180/98•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-21, 9 U 180/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 180/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-21
Aktenzeichen: 9 U 180/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1121.9U180.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 22. Oktober 1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 156/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 12.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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