2 Ws 573/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-11-23, 2 Ws 573/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-11-23, 2 Ws 573/00
2 Ws 573/00Obergericht23.11.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 573/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-11-23
Aktenzeichen: 2 Ws 573/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1123.2WS573.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Maßregel der Führungsaufsicht aufgrund der Verurteilung durch das Landgericht Köln vom 20. Juni 2000 mit Ablauf des 23. Dezember 1999 erledigt ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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