Oberlandesgericht Köln, 2000-11-27, 5 U 34/00

5 U 34/00Obergericht27.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 34/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-27

Aktenzeichen: 5 U 34/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1127.5U34.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am

12.1.2000 verkündete Urteil der 23. Zivil-

kammer des Landgerichts Köln -23 O 35/98-

wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden

dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- DM

abwenden, falls nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, eine

etwaige Sicherheitsleistung auch durch

die Bürgschaft einer deutschen Großbank

oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.

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