Oberlandesgericht Köln, 2000-11-30, 18 U 116/00

18 U 116/00Obergericht30.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 116/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-30

Aktenzeichen: 18 U 116/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1130.18U116.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.02.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 91 O 178/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. DM 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in der selben Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.