Oberlandesgericht Köln, 2000-11-30, 18 U 147/00

18 U 147/00Obergericht30.11.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 147/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-30

Aktenzeichen: 18 U 147/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1130.18U147.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.04.2000 verkündete Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (1 O 38/99) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, sofern nicht der Beklagte zu 3) vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe erbringt. Die Sicher-heitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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