Oberlandesgericht Köln, 2000-12-01, 16 Wx 153/00

16 Wx 153/00Obergericht01.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 153/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-01

Aktenzeichen: 16 Wx 153/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1201.16WX153.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 8 T 112/00 - dahingehend abgeändert, dass die au-ßergerichtlichen Kosten der Antragsgegner erster Instanz den Antragstellern auferlegt werden.

Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu 26 % und die Antragsgegner zu 74 % zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten für die dritte Instanz wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.087,58 DM festgesetzt.

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