2 W 231/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-01, 2 W 231/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 231/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-01
Aktenzeichen: 2 W 231/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1201.2W231.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 26. Oktober 2000 gegen den Beschluß der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12. Oktober 2000 - 19 T 122/00 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
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