Oberlandesgericht Köln, 2000-12-04, 16 U 56/00

16 U 56/00Obergericht04.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 56/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-04

Aktenzeichen: 16 U 56/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1204.16U56.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das 24.5.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 3 O 113/00 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.418,23 DM nebst 4% Zinsen seit dem 3.3.2000 zu zahlen. Die Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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