16 U 56/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-04, 16 U 56/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 56/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-04
Aktenzeichen: 16 U 56/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1204.16U56.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das 24.5.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 3 O 113/00 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.418,23 DM nebst 4% Zinsen seit dem 3.3.2000 zu zahlen. Die Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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