Oberlandesgericht Köln, 2000-12-08, 19 U 184/00

19 U 184/00Obergericht08.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 184/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-08

Aktenzeichen: 19 U 184/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1208.19U184.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29.5.2000 - 10 O 478/99 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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