Oberlandesgericht Köln, 2000-12-08, 6 U 28/97

6 U 28/97Obergericht08.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 28/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-08

Aktenzeichen: 6 U 28/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1208.6U28.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.1996 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 436/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 DM ab- wenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicher- heit in dieser Höhe leistet. Den Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu stellende Sicherheit jeweils in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 500.000,00 DM festgesetzt.

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