18 U 163/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-14, 18 U 163/00
Oberlandesgericht Köln, 2000-12-14, 18 U 163/00
18 U 163/00Obergericht14.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 163/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-12-14
Aktenzeichen: 18 U 163/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1214.18U163.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das am 19.05.2000 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen (42 O 143/99) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 1).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1) darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 192.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe erbringen. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden
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