Oberlandesgericht Köln, 2000-12-20, 5 U 234/98

5 U 234/98Obergericht20.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 234/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-20

Aktenzeichen: 5 U 234/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1220.5U234.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.10.1998 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 537/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin, die jene selbst zu tragen hat, fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 28.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Raiffeisen- oder Volksbank zu erbringen.

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