2 W 252/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-27, 2 W 252/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 252/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-27
Aktenzeichen: 2 W 252/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1227.2W252.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Schuldners, ihm für das Verfahren der weiteren Beschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 04.12.2000 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 09.11.2000 - 5 T 801/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
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