Oberlandesgericht Köln, 2000-12-27, 2 W 252/00

2 W 252/00Obergericht27.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 252/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-12-27

Aktenzeichen: 2 W 252/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1227.2W252.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Schuldners, ihm für das Verfahren der weiteren Beschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners vom 04.12.2000 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 09.11.2000 - 5 T 801/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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