Ss 536/00 - 291 -•Oberlandesgericht Köln, 2000-12-28, Ss 536/00 - 291 -
Oberlandesgericht Köln, 2000-12-28, Ss 536/00 - 291 -
Ss 536/00 - 291 -Obergericht28.12.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 536/00 - 291 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-12-28
Aktenzeichen: Ss 536/00 - 291 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1228.SS536.00.291.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
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