Oberlandesgericht Köln, 2001-01-03, 2 W 250/00

2 W 250/00Obergericht03.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 250/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-03

Aktenzeichen: 2 W 250/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0103.2W250.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners mit Datum vom 12. April 2000 - eingegangen am 11. Dezember 2000 - gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 7. November 2000 - 7 T 292/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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