25 UF 202/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-05, 25 UF 202/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-01-05, 25 UF 202/00
25 UF 202/00Obergericht05.01.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 202/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-05
Aktenzeichen: 25 UF 202/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0105.25UF202.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
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Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. R. in K. ratenfreie Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
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Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 25. Juli 2000 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Köln zurückverwiesen.
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Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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