Oberlandesgericht Köln, 2001-01-05, Ss 526/00 - 286 -

Ss 526/00 - 286 -Obergericht05.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 526/00 - 286 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-05

Aktenzeichen: Ss 526/00 - 286 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0105.SS526.00.286.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der Revision im übrigen wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

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