19 U 85/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-12, 19 U 85/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 85/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-12
Aktenzeichen: 19 U 85/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0112.19U85.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.12.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 9 O 461/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.113,43 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01.01.1999 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz werden zu 68 % der Beklagten und zu 32 % der Klägerin auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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