6 U 32/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-12, 6 U 32/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 32/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-12
Aktenzeichen: 6 U 32/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0112.6U32.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.12.1999 verkündete Schluss-Urteil der 1. Kammer für Handels- sachen des Landgerichts Aachen (41 O 170/98) abgeändert und die Klage - soweit über sie durch das vorbezeichnete Schlussurteil entschieden worden ist - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden der Klägerin mit 2/3, dem Beklagten mit 1/3 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 60.000,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.