Oberlandesgericht Köln, 2001-01-12, 6 U 32/00

6 U 32/00Obergericht12.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 32/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-12

Aktenzeichen: 6 U 32/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0112.6U32.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.12.1999 verkündete Schluss-Urteil der 1. Kammer für Handels- sachen des Landgerichts Aachen (41 O 170/98) abgeändert und die Klage - soweit über sie durch das vorbezeichnete Schlussurteil entschieden worden ist - abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden der Klägerin mit 2/3, dem Beklagten mit 1/3 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 60.000,00 DM festgesetzt.

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