2 W 6/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-22, 2 W 6/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 6/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-22
Aktenzeichen: 2 W 6/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0122.2W6.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 5. Dezember 2000 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 15. November 2000
- 2 T 275/00 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Antragsteller zu tragen.
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