Oberlandesgericht Köln, 2001-01-24, 5 U 20/96

5 U 20/96Obergericht24.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 20/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-24

Aktenzeichen: 5 U 20/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0124.5U20.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt.

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. November 1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 505/91 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 26.000,- DM abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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