6 W 104/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-25, 6 W 104/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 104/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-25
Aktenzeichen: 6 W 104/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0125.6W104.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde der Gläubiger und die Anschlussbeschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln - 31 O 1131/99 - vom 22.8.2000, durch den die Schuldnerin wegen Verstoßes gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 19.11.1999 unter 1 b) ausgesprochene Verbot zu einem Ordnungsgeld von 20.000 DM verurteilt worden ist, werden zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben zu je 2/9 die Gläubiger und zu 3/9 die Schuldnerin zu tragen.
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