6 U 152/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-26, 6 U 152/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 152/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-26
Aktenzeichen: 6 U 152/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0126.6U152.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.05.2000 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 139/99 - wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Be-klagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die mit diesem Urteil für die Beklagten verbundene Beschwer wird auf 20.000,00 DM festgesetzt.
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