Oberlandesgericht Köln, 2001-01-30, 22 U 201/00

22 U 201/00Obergericht30.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 201/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-30

Aktenzeichen: 22 U 201/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0130.22U201.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Sep-tember 2000 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 297/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 % zu tragen: Im übrigen trägt die Kosten des Berufungsverfahrens der Beklagte zu 1) allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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