5 U 123/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-31, 5 U 123/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 123/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-31
Aktenzeichen: 5 U 123/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0131.5U123.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Mai 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 281/95 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 24.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenkasse zu erbringen.
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