Oberlandesgericht Köln, 2001-01-31, 5 U 214/99

5 U 214/99Obergericht31.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 214/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-31

Aktenzeichen: 5 U 214/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0131.5U214.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. September 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 497/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- DM abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Beklagten wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch unbefristete, unwiderrufliche, unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- oder Zollbürge zugelassenen inländischen Kreditinstituts zu erbringen.

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