5 U 214/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-01-31, 5 U 214/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 214/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-01-31
Aktenzeichen: 5 U 214/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0131.5U214.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. September 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 497/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- DM abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Beklagten wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch unbefristete, unwiderrufliche, unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- oder Zollbürge zugelassenen inländischen Kreditinstituts zu erbringen.
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