Oberlandesgericht Köln, 2001-02-02, 16 Wx 131/00

16 Wx 131/00Obergericht02.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 131/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-02-02

Aktenzeichen: 16 Wx 131/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0202.16WX131.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 10. gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.07.2000 - 29 T 275/99 - wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 10. haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert wird auf 420.000,00 DM festgesetzt.

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