Oberlandesgericht Köln, 2001-02-12, 17 W 50/01

17 W 50/01Obergericht12.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 50/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-02-12

Aktenzeichen: 17 W 50/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0212.17W50.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als die Kosten der im Berufungsverfahren als Verkehrsanwälte mitwirkenden erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers bei der Kostenfestsetzung keine Berücksichtigung gefunden haben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an den Rechtspfleger des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.