Oberlandesgericht Köln, 2001-02-14, 13 U 66/00

13 U 66/00Obergericht14.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 66/00 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-14

Aktenzeichen: 13 U 66/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0214.13U66.00.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des am 14.03.2000 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen - 12 O 103/99 - wird die Beklagte verurteilt,

  1. über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 6.071,55 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.04.1999 an den Kläger zu zahlen,

  2. den Kläger von dem Kostenerstattungsanspruch des Herrn G.K., T.straße 1, Ü.-P., in Höhe von 1.044,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13.10.1998 freizustellen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.115,55 DM festgesetzt.

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