27 WF 39/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-14, 27 WF 39/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-02-14, 27 WF 39/01
27 WF 39/01Obergericht14.02.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 39/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-02-14
Aktenzeichen: 27 WF 39/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0214.27WF39.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers vom 25. Januar 2001 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleiden vom 22. Januar 2001 - 8 F 146/00 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
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