Oberlandesgericht Köln, 2001-02-14, 2 W 249/00

2 W 249/00Obergericht14.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 249/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-02-14

Aktenzeichen: 2 W 249/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0214.2W249.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 23. November 2000 gegen den Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 10. Oktober 2000 - 7 T 491/2000 [richtig: 7 T 491/00] - wird zugelassen.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.

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