5 U 57/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-02-14, 5 U 57/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 57/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-02-14
Aktenzeichen: 5 U 57/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0214.5U57.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Das am 27. September 2000 verkündete Versäumnisurteil des Senats -5 U 57/00- wird aufrechterhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,- DM abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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