Oberlandesgericht Köln, 2001-02-21, 5 U 127/00

5 U 127/00Obergericht21.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 127/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-21

Aktenzeichen: 5 U 127/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0221.5U127.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Mai 2000 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -23 O 351/97- wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- DM abwenden, falls die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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