Oberlandesgericht Köln, 2001-02-23, 3 U 141/00

3 U 141/00Obergericht23.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 141/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-23

Aktenzeichen: 3 U 141/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0223.3U141.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Juni 2000 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 378/97 - wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.