13 U 14/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 13 U 14/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 14/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-02
Aktenzeichen: 13 U 14/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0302.13U14.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
- Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12. Oktober 2000 - 2 O 387/99 - wird unter Ablehnung des Antrags vom 6. Februar 2001 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Berufungsbegründungsfrist auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.
- Der Antrag des Beklagten vom 16. Januar 2001, ihm zur Durchführung der Berufung gegen das vorgenannte Urteil unter Beiordnung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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