19 U 120/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 19 U 120/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-03-02, 19 U 120/00
19 U 120/00Obergericht02.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 120/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-02
Aktenzeichen: 19 U 120/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0302.19U120.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.02.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 86 O 92/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 120.076,23 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01.03.1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 46 % dem Kläger und zu 54 % der Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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