14 WF 24/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-05, 14 WF 24/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-03-05, 14 WF 24/01
14 WF 24/01Obergericht05.03.2001
Regest
Die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn sind zusammenzurechnen, wenn nicht nur um die Vermögenszugehörigkeit ein- und desselben Gegenstandes gestritten wird (wie OLG Köln (25.) OLGR 01, 9 und OLG Köln (21.) FamRZ 1997,41 gegen OLG Köln (14.) FamRZ 1994, 641).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 WF 24/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-05
Aktenzeichen: 14 WF 24/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0305.14WF24.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Normen: § 19 I GKG
Leitsätze
Die Streitwerte der Klage und Widerklage zum Zugewinn sind zusammenzurechnen, wenn nicht nur um die Vermögenszugehörigkeit ein- und desselben Gegenstandes gestritten wird (wie OLG Köln (25.) OLGR 01, 9 und OLG Köln (21.) FamRZ 1997,41 gegen OLG Köln (14.) FamRZ 1994, 641).
Tenor
Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts N. S. gegen den Streitwertbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 20.12.2000 (27 F 208/99) wird der Streitwert in Abänderung dieses Beschlusses auf 50.842, 25 DM festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.