9 U 17/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-03-06, 9 U 17/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 17/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-06
Aktenzeichen: 9 U 17/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0306.9U17.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Dezember 1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 256/98 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.748,02 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23. Juni 1999 zu zahlen. Es wird festgestellt, daß der Rechtsstreit in Höhe weiterer 2.298,75 DM erledigt ist. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin 10/11, der Beklagten 1/11 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.